Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Des Karnevalsverein Forst – Sacro  1979 e.V

§ 1 Allgemeines

(1)    Karnevalsverein Forst – Sacro 1979 e.V. wird im folgenden Veranstalter genannt

(2)    Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit dem Veranstalter und dem rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Käufer bzw. der rechtmäßige Inhaber der Eintrittskarte die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, des Veranstalters an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener AGB.

§ 2 Eintrittskarte

(1)    Es gelten ausschließlich die vom Veranstalter genannten Preise. Im Eintrittspreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

(2)    Die Bestellung von Eintrittskarten kann telefonisch, schriftlich, via E-Mail sowie persönlich vorgenommen werden.

(3)    Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der Veranstaltung zum angegebenen Datum.

(4)    Eine Stornierung oder terminliche Umbuchung der Eintrittskarte ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Kulanzfällen Umbuchungen anzubieten.

(5)    Wird die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, erhält der rechtmäßige Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte zurück.

(6)    Bei Gutscheinen für eine Veranstaltung gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei regulären Eintrittskarten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

§ 3 Gewährleistung und Schadensersatz

(1)    Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

(2)    Programmänderung oder der Austausch von einzelnen Künstlern oder Darbietungen behält sich der Veranstalter vor. Eintrittspreisminderungen sind dadurch nicht gerechtfertigt.

§ 4 Verkehrssicherungspflichten und Haftung

(1)    Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

(2)    Der rechtmäßige Inhaber der Eintrittskarte hat Anweisungen von Mitarbeitern des Veranstalters und den Mitarbeitern der Veranstaltungsstätte  während der Veranstaltung Folge zu leisten. Es ist die Hausordnung der Veranstaltungsstätte zu beachten.

(3)    Für vom rechtmäßigen Inhaber der Eintrittskarte mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

(4)    Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sowie pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus der Veranstaltungsstätte.

(5)    Es gilt das Jugendschutzgesetzt.

§ 5 Datenschutz und Datenverarbeitung

(1)    Die im Bestellformular erhobenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur internen Bearbeitung der Bestellung verwendet. Alle Informationen werden sicher aufbewahrt und am Ende der Session vernichtet. Zugang zu den persönlichen Daten erhalten nur  Mitarbeiter des KCS zur Erledigung ihrer spezifischen Aufgaben. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an vom Veranstalter mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist. Eine Weitergabe der Kundendaten zum Zwecke der Werbung ist ausgeschlossen.

§ 6 Rechte

(1)    Der Inhaber  der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers der Eintrittskarte, die über die Widergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

(2)    Ton-, Film-, und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Rechte an der Veranstaltung und der Gestaltung stehen allein dem Veranstalter zu. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter Schadensersatzansprüche vor.

§ 7 Schlussklauseln

(1)    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Forst/Lausitz. Sollten einzelne Bestimmungen aus dieser AGB  unwirksam werden, so bleibt der Vertrag gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung dieser AGB so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der gültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht werden kann.